Die ethische Fallbesprechung ist das Angebot eines fachkundig moderierten und strukturierten Gespräches über eine Behandlungs- oder Pflegesituation, zu der es unterschiedliche Einstellungen und Entscheidungskriterien gibt. An der Fallbesprechung nehmen Mitatbeiterinnen und Mitarbeiter teil, die für die Behandlung und Pflege des betroffenen Patienten verantwortlich sind (Arzt, Pflegekraft, ggf. Seelsorge, psychologischer Dienst, Sozialdienst oder Rechtsberatung). Unter der Leitung eines neutralen und dafür geschulten Moderators wird der konkrete Einzelfall aus verschiedenen Blickwinkeln beraten. Im Zentrum der ethischen Fallbesprechung stehen die Situation des Patienten und sein Wohl. Dabei gilt es, den (mutmaßlischen) Patientenwillen zu berücksichtigen. Nach eingehender, interdisziplinärer Beratung über eine verantwortungsvolle Behandlung und Versorgung des Patienten, die dessen persönliche wie krankheitsbedingte Gesamtsituation berücksichtigt, sprechen die Teilnehmer dem behandelnden Arzt, der weiterhin die letztverbindliche Entscheidungsverantwortung trägt, eine Empfehlung aus.
Den Antrag auf Durchführung einer ethischen Fallbesprechung kann grundsätzlich jede Person, die hinsichtlich der Behandlung oder Pflege eines Patienten einen Wertekonflikt empfindet, stellen. Das können Ärzte, Pflegende, Psychologen, Seelsorger, Sozialer Dienst, begleitende Therapeuten oder Auzubildende sein, aber auch die Patienten selbst sowie deren Angehörige und Betreuer.
Der Antrag ist mündlich oder schriftlich an einen der vom Klinischen Ethikkomitee bestimmten Koordinatoren zu richten. Ansprechbar sind dafür aber auch alle Mitglieder des Ethikkomitees, die den Antrag an den Koordinator vermittelnd weiterleiten. Der Koordinator bereitet die Fallbesprechung vor und lädt dazu ein.
Koordinatoren sind:

